Kirchenvorstandswahl 2024

Im Herbst 2024 wählen knapp 2 Millionen wahlberechtigte Mitglieder unserer Bayrischen Landeskirche ihre Leitungsgremien in den jeweiligen Kirchengemeinden. Der Wahltag ist der 20. Oktober 2024. Unsere Kirche wirkt und lebt von Mitwirkung. Sowohl das ehrenamtliche Engagement als Kirchenvorsteherin oder Kirchenvorsteher als auch die Beteiligung an der Wahl ist Mitwirkung.

Mitwirken können damit alle – ob durch eine Kandidatur oder die Ausübung des Wahlrechts –, die Kirche gestalten wollen, weil sie unser christliches Menschenbild, Glaube, Nächstenliebe und verantwortliches Handeln für wichtig erachten.

Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen.

Wählbar sind Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.

Bitte, denken Sie mit über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten nach. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, sich für den evangelischen Glauben einzusetzen.
Für die Wahl wurde vom Kirchenvorstand ein Vertrauensausschuss berufen. Er stellt den Wahlvorschlag auf. Alle Gemeindemitglieder können dafür Kandidatinnen und Kandidaten benennen.

Was genau der Kirchenvorstand ist und was dort passiert, darüber informiert sehr gut die Internetseite www.kirchen- vorstand-bayern.de oder Sie sprechen die amtierenden Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher an oder besuchen eine Kirchenvorstandssitzung, die öffentlich sind (am 20. April um 14 Uhr im Gemeindehaus in Altenthann oder am 14. Mai um 19:30 Uhr im Gemeindehaus in Schwarzenbruck).
Schauen Sie auch mal auf die Internetseite www.stimmfürkirche.de oder sprechen Sie einfach Pfarrerin Dreher an.

Wir freuen uns auf Ihr / Dein Mitwirken!